Soziale Beziehungen

Soziale Beziehungen sind regelmäßig wechselseitig auf einander bezogenes Handeln (= soziales Handeln) aufgrund von
- Interessenlagen (Zweckrationalität),
- traditionellen Bindungen,
- wertrationaler oder
- affektueller Zusammengehörigkeit.

Soziale Beziehungen können
a) offen (Zugang für jeden möglich)
b) geschlossen (Zugang nach Sinngehalt und geltender Ordnung beschränkt)
sein.

Unter a) offene soziale Beziehungen fallen:
- Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung
- Kampf

Unter b) geschlossene soziale Beziehungen fallen:
- Verbände

Soziale Beziehungen sind soziales Handeln mit unterschiedlichen Regelmäßigkeitsgraden
(in aufsteigender Regelmäßigkeit):
 - Brauch
 - Sitte
 - Interessenlage
 - Konvention
 - Recht

    innerlich gebunden


    äußerlich gebunden (Zwang)     Ordnungen


 


Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!

15.08.2004 · © Floriana Müller

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