Soziale Beziehungen
Soziale Beziehungen sind regelmäßig wechselseitig auf einander bezogenes Handeln (= soziales Handeln) aufgrund von
- Interessenlagen (Zweckrationalität),
- traditionellen Bindungen,
- wertrationaler oder
- affektueller Zusammengehörigkeit.
Soziale Beziehungen können
a) offen (Zugang für jeden möglich)
b) geschlossen (Zugang nach Sinngehalt und geltender Ordnung beschränkt)
sein.
Unter a) offene soziale Beziehungen fallen:
- Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung
- Kampf
Unter b) geschlossene soziale Beziehungen fallen:
- Verbände
Soziale Beziehungen sind soziales Handeln mit unterschiedlichen Regelmäßigkeitsgraden
(in aufsteigender Regelmäßigkeit):
- Brauch
- Sitte - Interessenlage - Konvention - Recht |
innerlich gebunden äußerlich gebunden (Zwang) Ordnungen |
Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!
15.08.2004
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© Floriana Müller